Neue Regelungen ab heute: Testpflicht, Testfrequenz, Maskenpflicht im Sportunterricht

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

wie Sie vielleicht schon durch die Medien erfahren haben, hat die Schulbehörde im Rahmen der Aktualisierung des Muster-Corona-Hygieneplans (MCH, 24. überarbeitete Auflage gültig ab 17.01.2022) einige Maßnahmen verschärft.

Testpflicht
Für alle Schülerinnen und Schüler gilt die Testpflicht uneingeschränkt. Dies gilt auch, wenn sie geimpft oder genesen sind.

Testfrequenz
Es bleibt bei der Regelung, dass alle Schülerinnen und Schüler sich drei Mal in der Woche nun aber jeweils montags, mittwochs und freitags mittels Schnelltest in der Schule unter Aufsicht testen müssen.

Maskenpflicht im Sportunterricht
Das Tragen einer medizinischen Maske ist bis auf weiteres auch im Sportunterricht in geschlossenen Räumen verpflichtend. Ist der Sportunterricht so gestaltet, dass feste Positionen eingenommen werden können, z.B. an fest installierten Sportgeräten, wo der Abstand von 2,5 Metern eingehalten werden kann, kann die Maske abgenommen werden. Sollte der Sportunterricht im Freien stattfinden, kann auf das Tragen einer Maske verzichtet werden.

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte unserer Schule,

aktuell nehmen die positiven PCR-Testergebnisse bei unseren Schüler*innen zu. Auch im häuslichen Umfeld unserer Schülerschaft nehmen wir vermehrt Corona-Infektionen bei Eltern und Geschwistern wahr. In diesem Zusammenhang möchten wir uns bei allen Familien herzlich bedanken, die ihre gesunden Kinder zu Hause lassen, wenn im direkten familiären Umfeld eine Corona-Erkrankung vorliegt.

Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass Sie am Montag einen Elternbrief u. a. zum Zeitpunkt und Ablauf der Lernentwicklungsgespräche über die Ranzenpost Ihres Kindes erhalten.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen im Namen unserer Schulgemeinschaft ein schönes Wochenende.

Herzlichst Ihr

Marco Fritzler

Zum Elternbrief