Informationen: Reiserückkehr aus Hochrisiko- oder Virusvariantengebieten + Hygienemaßnahmen im Präsenzunterricht

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

auch für die anstehenden Weihnachtsferien möchten wir Sie auf die bestehenden Quarantäneregeln bei Reisen in Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete im Ausland hinweisen.

Personen, die sich während der Weihnachtsferien – in den letzten zehn Tagen vor Einreise – in einem Hochrisikogebiet aufgehalten haben, müssen die Digitale Einreiseanmeldung (www.einreiseanmeldung.de) ausfüllen. Zudem müssen sie sich für 10 Tage in Quarantäne begeben. Wer vollständig geimpft oder genesen ist, muss einen entsprechenden Nachweis vorlegen – dann bedarf es keiner Quarantäne. Für alle anderen gilt: Die Quarantäne kann frühestens nach dem fünften Tag durch einen Test beendet werden, wenn das Ergebnis negativ ausfällt.

Für Personen, die sich während der Weihnachtsferien in einem Virusvariantengebiet aufgehalten haben, gelten dieselben Regelungen wie für Hochrisikogebiete. Die Quarantäne dauert nach einem Aufenthalt in Virusvariantengebieten jedoch grundsätzlich 14 Tage. Diese muss von allen Reisenden eingehalten werden. Auch für Geimpfte oder Genesene besteht keine Ausnahme, und keine Möglichkeit zur Verkürzung.

Es gelten die Regelungen der Kategorie, der das Land am Tag der Rückkehr zugeordnet ist. Sie dürfen die Schule in beiden Fällen nicht betreten und das zuständige Gesundheitsamt ist in beiden Fällen unbedingt zu informieren. Die aktuelle Liste der Länder, die vom Robert-Koch-Institut als Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete eingestuft werden, finden Sie hier:

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

Regelungen für Reiserückkehrer aus Hochrisiko – und Virusvariantengebieten beziehen sich ausschließlich auf Gebiete außerhalb der Bundesrepublik. Wenn Sie aus innerdeutschen Gebieten nach Hamburg zurückkehren, unterliegen Sie keiner Quarantänepflicht. Bitte halten Sie die allgemeinen Hygieneregeln an Ihrem Reiseziel während Ihres Aufenthalts sehr gut ein und achten Sie vor dem Schulbesuch Ihres Kindes in besonderem Maße darauf, dass sich keine Corona-typischen Krankheitssymptome entwickelt haben. Ansonsten reagieren Sie entsprechend, indem Sie sich mit ihrer Kinderarztpraxis in Verbindung setzen. Wir bitten Sie als Sorgeberechtigte, die angehängte Erklärung auszufüllen und diese am ersten Schultag nach den Weihnachtsferien an die Klassenlehrkraft oder zuständige Lehrkraft Ihres Kindes zu geben. Andernfalls informieren wir Sie umgehend und Sie müssen Ihr Kind von der Schule abholen.

Vielen Dank und beste Grüße!

Marco Fritzler

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Hygienemaßnahmen im Präsenzunterricht – zur 22. überarbeiteten Fassung