Wechselunterricht ab 15. März: Tragepflicht einer medizinischen Maske in der Schule

Liebe Eltern und Sorgeberechtigten,

wie wir Ihnen bereits vor den Frühjahresferien mitgeteilt haben, starten wir morgen – Montag, 15. März – mit Wechselunterricht (Hybridunterricht). Die jeweilige Gruppeneinteilung haben Sie bereits von der Klassenlehrkraft Ihres Kindes erhalten. Bitte geben Sie spätestens bis kommenden Dienstag die unten aufgeführte Erklärung für Urlaubsrückkehrer bei der Lehrkraft Ihres Kindes ab.

Hinsichtlich der Maskenpflicht hat die Schulbehörde das Tragen einer medizinischen Maske auch in Grundschulen angeordnet:

„Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske wird mit der Schulöffnung nach den Märzferien auf alle Jahrgänge an den Schulen ausgeweitet, auch auf die Schülerinnen und Schüler in der Grundschule. Ausgenommen bleiben allein die Schülerinnen und Schülern in den Vorschulklassen (VSK). Im Falle der Schülerinnen und Schüler gilt als Standard die sogenannte OP-Maske als medizinische Maske.“ (…) Mund-Nasen-Bedeckungen (MNB) aus Stoff sind damit an Schulen nicht mehr zulässig, sie können lediglich für eine Übergangszeit von wenigen Tagen in der ersten Schulwoche bei Schülerinnen und Schülern in der Grundschule noch akzeptiert werden. Grundsätzlich ist es Aufgabe der Eltern, die Ausstattung ihrer Kinder mit OP-Masken sicherzustellen.“

Alle Schulbeschäftigten werden ab der kommenden Woche zweimal pro Woche auf freiwilliger Basis über Schnelltests auf Corona getestet. Ab dem 22. März sollen auch alle Kinder ebenfalls auf freiwilliger Basis einmal wöchentlich getestet werden können. Im Laufe dieser Woche erhalten Sie dazu weitere Informationen mit der dazugehörigen Einverständniserklärung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Elternbrief (siehe unten).

Liebe Eltern, verabschieden Sie Ihr Kind bitte vor Unterrichtsbeginn am Schuleingangstor und warten außerhalb des Schulgeländes nach Unterrichtsende, um Ihr Kind abzuholen.

Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund!
Ihr Schulleitungsteam

Elternbrief – Medizinische Masken ab 15. März

Erklärung für Urlaubsrückkehrer – März 2021